Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand des Unternehmens
    Gegenstand des Unternehmens ist die Zurverfügungstellung von Dienstleistungen im Bereich Musikmarketing. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
  2. Gewährleistung
    a. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienstleistung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen entsprechend des gebuchten Paketes zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
    b. Bei fehlerhafter Schaltung ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
    c. Ein Fehler bei der Schaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
    d. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Pflichten des Auftraggebers
    a. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
    b. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
    c. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Datenträger verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Sounddateien gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen.
    d. Können Dienstleitstungsaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
    e. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Unternehmens Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
  4. Rücktrittsrecht
    a. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Dienstleistungserbringung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
    b. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Material zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
  5. Stornierung
    Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss mit einer Frist von 10 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich erfolgen.
  6. Preise
    Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
  7. Geltungsbereich
    a. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    b. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
  8. Vertragsabschluss
    a. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    b. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
    c. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens. Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
    d. Ist der Vertrag nicht auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
  9. Zahlungen
    a. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
    b. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
    c. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Schaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
    d. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
  10. Ausschüttung von Erträgen
    Erträge durch den Verkauf von Produkten werden bis zu einer monatlichen Gesamtsumme der Höhe der monatlichen Diensleistungspauschale vierteljährlich ohne Abzüge ausgeschüttet. Darüber hinaus gehende Erträge werden abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 15% ausgeschüttet.
  11. Haftung
    a. Das Unternehmen haftet nicht für dafür, dass durch die Erbringung der Dienstleistung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
    b. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
    c. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
  12. Haftungsausschluss
    a. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
    b. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    a. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.
    b. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
  14. Sonstiges
    a. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
    b. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

Direktkontakt: info@mokambomusic.de

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